Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 4. Juni 2026 — Alpenwege GmbH, Maximilianstraße 47, 80538 München
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen und Vertragsparteien
1.1 Anbieter und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Alpenwege GmbH, Maximilianstraße 47, 80538 München, Deutschland (nachfolgend „Alpenwege" oder „Veranstalter") und dem Reisenden (nachfolgend „Kunde" oder „Reisender") über die Buchung von Reiseleistungen, die von Alpenwege angeboten oder vermittelt werden. Alpenwege ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 247881. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer lautet DE 298 445 127. Geschäftsführerin: Katharina Berger.
1.2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser AGB bezeichnet „Reise" jede von Alpenwege angebotene oder vermittelte Reiseleistung, die eine geführte Wandertour, eine Unterkunftsbuchung, eine Naturfotografie-Expedition, eine private Maßreise, ein saisonales Naturerlebnis, eine Bergdorf-Immersion, ein Wellness-Naturerlebnis oder eine Kombination dieser Leistungen umfassen kann. „Reisepreis" bezeichnet den Gesamtbetrag, den der Kunde für die Reiseleistungen zu entrichten hat, einschließlich aller Steuern und Abgaben. „Reiseunterlagen" bezeichnet alle Dokumente, die dem Kunden vor der Reise übermittelt werden, insbesondere Buchungsbestätigung, Reiseprogramm, Routeninformationen und sonstige relevante Informationen.
1.3 Abweichende Bedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Alpenwege stimmt deren Geltung ausdrücklich und schriftlich zu. Dies gilt auch dann, wenn Alpenwege der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht. Mündliche Nebenabreden, Zusagen und Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Alpenwege.
§ 2 Vertragsschluss und Buchungsprozess
2.1 Angebot und Annahme
Der Vertrag über eine Reise kommt durch das Angebot des Kunden und die Annahme durch Alpenwege zustande. Das Angebot des Kunden erfolgt durch die schriftliche oder elektronische Anfrage (per Kontaktformular, E-Mail oder Brief) unter Angabe der gewünschten Reiseleistungen. Alpenwege übersendet dem Kunden nach Eingang der Anfrage ein individuelles Angebot, das die Beschreibung der Reiseleistungen, den Reisepreis, die Zahlungsbedingungen und den Buchungsschluss enthält.
2.2 Annahmeerklärung und Buchungsbestätigung
Der Vertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Buchungsbestätigung von Alpenwege beim Kunden zustande. Die Buchungsbestätigung erfolgt in Textform (E-Mail oder Brief). Der Kunde ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen und etwaige Abweichungen unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung, Alpenwege schriftlich zu melden. Alpenwege ist berechtigt, Buchungsanfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2.3 Vertragsparteien und Mitreisende
Bucht der Kunde für mehrere Personen, so schließt er den Vertrag im eigenen Namen sowie als Vertreter der übrigen Mitreisenden. Er haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen der Mitreisenden als Gesamtschuldner. Änderungen in der Zusammensetzung der Reisegruppe sind Alpenwege unverzüglich mitzuteilen und bedürfen der Zustimmung von Alpenwege.
2.4 Vollmacht des Buchenden
Der buchende Kunde erklärt mit der Buchung, dass er bevollmächtigt ist, für alle in der Buchung aufgeführten Mitreisenden verbindlich zu handeln, und bestätigt, dass alle Mitreisenden mit den für sie geltenden Buchungsbedingungen einverstanden sind. Der buchende Kunde haftet für alle Verbindlichkeiten der Mitreisenden, insbesondere für den Reisepreis und etwaige Schadenersatzansprüche.
§ 3 Reisepreis, Zahlungsbedingungen und Fälligkeit
3.1 Reisepreis und Leistungsumfang
Der Reisepreis ergibt sich aus der Buchungsbestätigung. Im Reisepreis enthaltene Leistungen sind ausschließlich diejenigen, die in der Buchungsbestätigung ausdrücklich aufgeführt sind. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind im Reisepreis insbesondere nicht enthalten: An- und Abreise zum Reisebeginn und vom Reiseende, Reiseversicherungen (Reiserücktrittskosten-, Reisekranken-, Gepäck- oder Unfallversicherung), Trinkgelder, persönliche Ausgaben (Telefon, Minibar, Wäsche), Mahlzeiten sofern nicht ausdrücklich im Programm enthalten, Eintrittskarten und ähnliche Kosten für individuelle Ausflüge sowie alle sonstigen nicht ausdrücklich aufgeführten Leistungen.
3.2 Anzahlung
Nach Zugang der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 30 Prozent des Gesamtreisepreises fällig. Die Anzahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung der Buchungsbestätigung zu entrichten. Die Buchung ist erst nach Eingang der Anzahlung vollständig verbindlich. Bei nicht fristgerechter Zahlung der Anzahlung ist Alpenwege berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Stornierungsgebühren gemäß § 7 dieser AGB zu erheben.
3.3 Restzahlung
Der verbleibende Reisepreis (Restbetrag) ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn in voller Höhe zu entrichten. Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis sofort nach Eingang der Buchungsbestätigung fällig. Reiseunterlagen werden nach Eingang der vollständigen Zahlung ausgestellt und übermittelt.
3.4 Zahlungsmethoden
Die Zahlung kann per Banküberweisung auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto der Alpenwege GmbH erfolgen. Alle Zahlungen sind in Euro zu leisten. Bankgebühren und Wechselkurskosten gehen zu Lasten des Kunden. Alpenwege behält sich vor, weitere Zahlungsmethoden anzubieten oder auszuschließen.
3.5 Verzug und Folgen der Nichtzahlung
Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist Alpenwege berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu erheben und nach erfolgloser Mahnung vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall gelten die Stornierungsgebühren gemäß § 7. Der Nachweis eines höheren Schadens durch Alpenwege bleibt vorbehalten. Der Kunde kann einen niedrigeren Schaden nachweisen.
§ 4 Leistungsänderungen vor Reisebeginn
4.1 Unwesentliche Änderungen
Alpenwege behält sich vor, vor Reisebeginn die vereinbarten Reiseleistungen aus triftigen, bei Vertragsabschluss nicht voraussehbaren Gründen zu ändern, sofern diese Änderungen nicht wesentlich sind und den Gesamtcharakter der Reise nicht beeinträchtigen. Unwesentliche Änderungen sind beispielsweise: geringfügige zeitliche Änderungen im Reiseprogramm, Wechsel von Unterkunft zu einer gleichwertigen oder höherwertigen Unterkunft, Anpassung von Routen aufgrund von Wetterbedingungen oder behördlichen Anordnungen, sofern die Kernleistungen erhalten bleiben.
4.2 Wesentliche Änderungen und Rücktrittsrecht des Kunden
Muss Alpenwege vor Reisebeginn eine wesentliche Änderung an einer Hauptreiseleistung vornehmen, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von Alpenwege gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung zu akzeptieren, an einer Ersatzreise teilzunehmen, sofern eine solche angeboten wird, oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts sind dem Kunden alle gezahlten Beträge unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, zurückzuerstatten. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, sofern die Änderung nicht auf einem schuldhaften Verhalten von Alpenwege beruht.
4.3 Preisänderungsklausel
Alpenwege behält sich das Recht vor, den vereinbarten Reisepreis bis zum Zeitpunkt von 20 Tagen vor Reisebeginn zu erhöhen, wenn sich nach Vertragsabschluss folgende Kosten erhöht haben: die Beförderungskosten einschließlich der Treibstoffkosten; die Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren; die für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse. Eine Erhöhung des Reisepreises um mehr als acht Prozent berechtigt den Kunden zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag.
§ 5 Umbuchungen und Namensänderungen
5.1 Umbuchungen auf Wunsch des Kunden
Wünscht der Kunde nach Vertragsschluss Änderungen bezüglich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ausgangsortes, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Anzahl der Teilnehmer, so kann Alpenwege diese Umbuchung vornehmen, sofern dies möglich und zumutbar ist. Für jede Umbuchung wird eine Bearbeitungsgebühr von 75,00 Euro pro Person erhoben, zuzüglich etwaiger Mehrkosten, die sich aus der Umbuchung ergeben. Umbuchungen sind nur bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn möglich. Danach ist eine Umbuchung ausgeschlossen und gilt als Rücktritt mit anschließender Neubuchung.
5.2 Übertragung der Reise auf Dritte
Der Kunde kann bis spätestens 7 Tage vor Reisebeginn erklären, dass an seiner Stelle oder an Stelle eines von ihm angemeldeten Mitreisenden ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Alpenwege kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die besonderen Reiseanforderungen nicht erfüllt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der Dritte und der Kunde gegenüber Alpenwege als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten. Alpenwege kann für die Übertragung eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 Euro erheben.
§ 6 Reiserücktritt durch Alpenwege
6.1 Rücktritt wegen Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl
Alpenwege kann vor Beginn der Reise vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die für die Durchführung der Reise notwendige Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, sofern Alpenwege dies im Angebot und in der Buchungsbestätigung ausdrücklich mitgeteilt hat. Der Rücktritt muss spätestens erfolgen: 20 Tage vor Reisebeginn bei Reisen mit einer Dauer von mehr als sechs Tagen; sieben Tage vor Reisebeginn bei Reisen mit einer Dauer von zwei bis sechs Tagen; 48 Stunden vor Reisebeginn bei Tagesausflügen. Im Falle des Rücktritts gemäß diesem Absatz werden alle gezahlten Beträge unverzüglich erstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nicht.
6.2 Rücktritt aus außergewöhnlichen Umständen
Alpenwege kann vor Beginn der Reise vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die Durchführung der Reise aufgrund unvermeidlicher und außergewöhnlicher Umstände erheblich beeinträchtigt wird. Solche Umstände umfassen insbesondere: Naturkatastrophen, extreme Wetterbedingungen, die die Sicherheit der Teilnehmer gefährden; behördliche Anordnungen oder Verbote; Ausbruch von Epidemien oder Pandemien in der Reiseregion; kriegerische Auseinandersetzungen oder Unruhen; sonstige Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs von Alpenwege liegen und die sichere Durchführung der Reise unmöglich machen. Im Falle des Rücktritts werden alle geleisteten Zahlungen erstattet. Alpenwege ist berechtigt, einen angemessenen Ausgleich für bereits erbrachte Vorleistungen zu verlangen.
§ 7 Rücktritt durch den Kunden und Stornierungsgebühren
7.1 Rücktrittsrecht des Kunden
Der Kunde kann vor Reisebeginn jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss in Textform (E-Mail oder Brief) erklärt werden und wird mit dem Zeitpunkt des Eingangs bei Alpenwege wirksam. Maßgeblich für die Berechnung der Stornierungsgebühr ist der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung bei Alpenwege.
7.2 Stornierungsgebühren
Im Falle des Rücktritts des Kunden ist Alpenwege berechtigt, eine angemessene Entschädigung zu verlangen. Die Entschädigung berechnet sich wie folgt:
- Bis 60 Tage vor Reisebeginn: 15 % des Reisepreises (mindestens jedoch die Anzahlung)
- 59 bis 45 Tage vor Reisebeginn: 25 % des Reisepreises
- 44 bis 30 Tage vor Reisebeginn: 35 % des Reisepreises
- 29 bis 14 Tage vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises
- 13 bis 7 Tage vor Reisebeginn: 70 % des Reisepreises
- 6 bis 2 Tage vor Reisebeginn: 85 % des Reisepreises
- 1 Tag vor Reisebeginn oder bei Nichterscheinen: 95 % des Reisepreises
Bei Maßreisen und individuell geplanten Privatreisen können abweichende Stornierungsgebühren gelten, die in der jeweiligen Buchungsbestätigung gesondert ausgewiesen werden.
7.3 Nachweisrecht des Kunden
Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass Alpenwege kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die in Ziffer 7.2 festgelegten Pauschalen. In diesem Fall ist der Kunde nur zum Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens verpflichtet.
7.4 Stornierungsversicherung
Alpenwege empfiehlt ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Eine solche Versicherung kann erhebliche finanzielle Verluste im Falle einer notwendigen Stornierung abfangen. Alpenwege kann auf Anfrage Versicherungspartner empfehlen, tritt jedoch nicht als Versicherungsvermittler auf.
§ 8 Mitwirkungspflichten und Verhalten während der Reise
8.1 Allgemeine Mitwirkungspflichten
Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Reise notwendigen Voraussetzungen zu erfüllen. Hierzu gehören insbesondere: das Mitführen gültiger Reisedokumente; die Einhaltung gesundheitlicher Voraussetzungen für die Teilnahme an den gebuchten Aktivitäten; die rechtzeitige Anreise zum Treffpunkt; die Mitführung der erforderlichen Ausrüstung gemäß der von Alpenwege übermittelten Ausrüstungsliste; die Teilnahme an obligatorischen Sicherheitsbriefings vor Beginn von Wandertouren oder anderen körperlichen Aktivitäten.
8.2 Körperliche Voraussetzungen und Gesundheitszustand
Der Kunde ist verpflichtet, Alpenwege vor der Buchung über etwaige gesundheitliche Einschränkungen, Erkrankungen oder körperliche Behinderungen zu informieren, die die Teilnahme an den gebuchten Aktivitäten beeinflussen könnten. Alpenwege behält sich das Recht vor, die Teilnahme an bestimmten Aktivitäten aus Sicherheitsgründen zu verweigern, wenn der Gesundheitszustand des Kunden dies erfordert. Bei Buchungen von Wandertouren über 2.000 Meter Höhe oder sonstigen körperlich anspruchsvollen Aktivitäten sollte der Kunde vor der Buchung einen Arzt konsultieren.
8.3 Verhalten in der Natur und Naturschutz
Da alle von Alpenwege angebotenen Reisen in Naturschutzgebieten oder deren Nähe stattfinden, ist das Verhalten der Kunden von besonderer Bedeutung für den Schutz der natürlichen Umgebung. Der Kunde ist verpflichtet: die Anweisungen des Guides zu befolgen; keine Pflanzen oder Tiere zu beschädigen, zu pflücken oder mitzunehmen; Abfall zu vermeiden und vorhandenen Abfall zurückzutragen; Lärmbelästigungen zu minimieren; Wildtiere nicht zu stören oder zu füttern; markierte Wege nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Guides zu verlassen; behördliche Anordnungen in Naturschutzgebieten einzuhalten.
8.4 Weisungsbefugnis des Guides
Der Guide ist während der Reise berechtigt, Anweisungen zu erteilen, die der Sicherheit der Teilnehmer und dem Schutz der Natur dienen. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Anweisungen Folge zu leisten. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen diese Pflicht ist Alpenwege berechtigt, den Kunden von der Fortsetzung der Reise auszuschließen, ohne dass dem Kunden Ansprüche auf Rückerstattung entstehen.
§ 9 Mängelrüge und Abhilfe
9.1 Reisemangel
Ein Reisemangel liegt vor, wenn die Reiseleistungen nicht die vereinbarte oder sonst zu erwartende Beschaffenheit haben. Kein Reisemangel liegt vor bei: Naturereignissen und Witterungsbedingungen, die außerhalb der Kontrolle von Alpenwege liegen und die Durchführung von Aktivitäten beeinflussen; behördlichen Maßnahmen, die die Nutzung bestimmter Bereiche einschränken; typischen Risiken von Outdoor-Aktivitäten in alpinem Gelände; geringfügigen Abweichungen vom Reiseprogramm, die durch Witterung oder Sicherheitserwägungen begründet sind.
9.2 Meldepflicht und Abhilfe
Reisemängel sind unverzüglich bei dem örtlichen Guide oder bei Alpenwege direkt zu melden. Die Meldung eines Mangels ist Voraussetzung für die Geltendmachung von Rechten wegen dieses Mangels. Alpenwege ist nach Meldung des Mangels berechtigt, innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe zu schaffen. Alpenwege kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen Aufwand erfordern würde, der unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Mangels und des Wertes der betreffenden Reiseleistung unverhältnismäßig hoch ist.
9.3 Selbstabhilfe
Verweigert Alpenwege die Abhilfe oder erfolgt sie nicht innerhalb einer angemessenen Frist, so kann der Kunde selbst für Abhilfe sorgen und angemessenen Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn Alpenwege die Abhilfe verweigert oder wenn die sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse des Reisenden geboten ist.
§ 10 Ansprüche des Kunden bei Mängeln
10.1 Anspruch auf Minderung des Reisepreises
Ist die Reise mangelhaft, so kann der Kunde eine Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) verlangen. Die Minderung bemisst sich nach dem Verhältnis, in dem der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem tatsächlichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit der Reisende es schuldhaft unterlassen hat, den Mangel anzuzeigen. Ansprüche auf Minderung müssen unverzüglich nach Rückkehr von der Reise schriftlich gegenüber Alpenwege geltend gemacht werden.
10.2 Schadensersatz
Der Kunde kann unabhängig von einer Minderung des Reisepreises Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise ist zurückzuführen auf: ein Verschulden des Reisenden selbst; ein Verschulden eines Dritten, der an der Erbringung von Reiseleistungen nicht beteiligt ist, wenn der Veranstalter das Verschulden weder vorhersehen noch abwenden konnte; unvermeidliche und außergewöhnliche Umstände. Die Haftung von Alpenwege für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis begrenzt, sofern Alpenwege nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
10.3 Kündigung des Reisevertrages
Der Kunde kann den Reisevertrag kündigen, wenn die Reise infolge eines bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbaren Mangels erheblich beeinträchtigt wird und Alpenwege dem Kunden keine Abhilfe anbietet oder die Abhilfe unzumutbar ist. Im Falle der Kündigung verliert Alpenwege das Recht auf den Reisepreis. Alpenwege behält jedoch das Recht auf einen angemessenen Betrag für die bis zur Kündigung erbrachten Reiseleistungen.
§ 11 Verjährung und Ausschlussfristen
11.1 Verjährungsfrist
Ansprüche des Kunden aus dem Reisevertrag verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte.
11.2 Ausschlussfristen
Mängelansprüche des Kunden müssen innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende bei Alpenwege schriftlich geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist können Mängelansprüche nur noch geltend gemacht werden, wenn der Kunde ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war.
§ 12 Haftung von Alpenwege
12.1 Grundsätze der Haftung
Alpenwege haftet dem Kunden gegenüber für die ordnungsgemäße Erbringung der im Reisevertrag vereinbarten Leistungen, unabhängig davon, ob diese Leistungen von Alpenwege selbst oder von Leistungsträgern zu erbringen sind. Alpenwege übernimmt keine Haftung für Leistungen, die ausdrücklich als Fremdleistungen von Drittanbietern gekennzeichnet sind und lediglich vermittelt werden.
12.2 Haftungsbegrenzung
Die vertragliche Haftung von Alpenwege für Schäden, die keine Körperschäden sind und die nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis begrenzt. Soweit die Haftung von Alpenwege durch internationale Übereinkommen oder auf solchen Übereinkommen beruhende gesetzliche Vorschriften begrenzt wird, gelten diese Begrenzungen auch. Alpenwege haftet nicht für: Gepäckverlust oder -beschädigung, soweit dieser nicht auf einem Verschulden von Alpenwege beruht; Schäden, die auf einem schuldhaften Verhalten des Kunden oder eines Mitreisenden beruhen; Schäden, die auf unvermeidlichen und außergewöhnlichen Umständen beruhen.
12.3 Haftung für höhere Gewalt
Alpenwege haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht werden. Als höhere Gewalt gelten insbesondere: Naturkatastrophen, extreme Wetterereignisse, Erdbeben, Lawinen, Überschwemmungen; Epidemien, Pandemien oder behördlich angeordnete Gesundheitsmaßnahmen; kriegerische Auseinandersetzungen, Terrorismus, zivile Unruhen; Streiks, Arbeitskampfmaßnahmen von Dritten; behördliche Maßnahmen und Verwaltungsakte; sowie alle sonstigen unvorhersehbaren, unabwendbaren und außerhalb des Einflussbereichs von Alpenwege liegenden Ereignisse.
12.4 Alpines Risiko
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Aktivitäten im alpinen Gelände mit spezifischen Risiken verbunden sind, die sich aus der Natur des Gebirges ergeben. Hierzu gehören insbesondere: wechselhafte Witterungsbedingungen, Steinschlag, Lawinengefahr, Gewitter, Bodenglätte und sonstige natürliche Gefahren. Alpenwege trifft alle zumutbaren Maßnahmen zur Risikominimierung, kann jedoch das vollständige Ausbleiben dieser Risiken nicht gewährleisten. Die Teilnahme an Aktivitäten im alpinen Gelände erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden, sofern Alpenwege nicht schuldhaft gehandelt hat.
§ 13 Reisedokumente und Einreisevoraussetzungen
13.1 Reisedokumente
Der Kunde ist für die Mitführung und Gültigkeit der für die Reise erforderlichen Reisedokumente verantwortlich. Da die von Alpenwege angebotenen Reisen ausschließlich innerhalb Deutschlands stattfinden, benötigen deutsche Staatsangehörige lediglich einen gültigen Personalausweis. Für Reisende anderer Nationalitäten gelten die jeweiligen nationalen Einreisebestimmungen der Bundesrepublik Deutschland. Alpenwege übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch das Fehlen gültiger Reisedokumente entstehen.
13.2 Behördliche und gesundheitliche Voraussetzungen
Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, sich über etwaige behördliche Voraussetzungen für die Teilnahme an der Reise zu informieren. Alpenwege informiert nach bestem Wissen über etwaige Besonderheiten, übernimmt aber keine Gewähr für die Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen. Bei gesundheitlichen Fragen im Zusammenhang mit der Reise empfiehlt Alpenwege die Konsultation eines Arztes oder eines Reisemedizin-Spezialisten.
§ 14 Datenschutz
Alpenwege verarbeitet personenbezogene Daten der Kunden ausschließlich zur Durchführung des Reisevertrages und gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Einzelheiten zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung von Alpenwege unter alpenwege.de/privacy-policy.html geregelt. Der Kunde stimmt mit der Buchung der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten für die Zwecke der Vertragserfüllung zu. Alpenwege übermittelt die zur Vertragserfüllung erforderlichen Daten an Leistungsträger und Dienstleister, die an der Reisedurchführung beteiligt sind. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Kunden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen.
§ 15 Schiedsklausel und außergerichtliche Streitbeilegung
15.1 Vorrangige Lösung
Im Falle von Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Reisevertrag sind die Parteien verpflichtet, zunächst eine außergerichtliche Einigung anzustreben. Kontaktieren Sie uns in diesem Fall unter [email protected]. Alpenwege wird jede Beschwerde ernst nehmen und innerhalb von 30 Tagen eine Stellungnahme übermitteln.
15.2 Online-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission hat eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) eingerichtet, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar ist. Alpenwege ist bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, teilzunehmen. Alpenwege ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren gesetzlich nicht verpflichtet.
§ 16 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
16.1 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt das zwingende Recht des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern dieses Recht für den Verbraucher günstiger ist.
16.2 Gerichtsstand
Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist München ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Reisevertrag. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen. Alpenwege kann auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden klagen.
§ 17 Salvatorische Klausel und Schlussbestimmungen
17.1 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle unwirksamer oder undurchführbarer Bestimmungen tritt die gesetzlich wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
17.2 Schriftformerfordernis
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht und sind nicht wirksam, sofern sie nicht schriftlich von Alpenwege bestätigt werden.
17.3 Abtretungsverbot
Forderungen des Kunden aus dem Reisevertrag können nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Alpenwege abgetreten werden. Alpenwege ist berechtigt, Forderungen aus dem Reisevertrag frei abzutreten.
17.4 Keine Verzichtsklausel
Die Nichtausübung oder verzögerte Ausübung eines Rechts oder Rechtsbehelfs durch eine der Parteien stellt keinen Verzicht auf dieses Recht oder diesen Rechtsbehelf dar und beeinträchtigt nicht die weitere Ausübung dieses Rechts oder Rechtsbehelfs.
17.5 Gesamtheit der Vereinbarung
Diese AGB, zusammen mit der jeweiligen Buchungsbestätigung und dem Reiseprogramm, stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzen alle vorherigen Verhandlungen, Vereinbarungen oder Zusicherungen, ob schriftlich oder mündlich. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen AGB und der Buchungsbestätigung haben die Regelungen der Buchungsbestätigung Vorrang, soweit sie von diesen AGB ausdrücklich abweichen.
17.6 Gültigkeit für Verbraucher
Diese AGB gelten unter Einhaltung der für Verbraucher geltenden zwingenden gesetzlichen Regelungen. Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, die die Reise zu einem Zweck buchen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Soweit zwingende Verbraucherrechte bestehen, bleiben diese von diesen AGB unberührt.
§ 18 Kontakt und Schlussbestimmung
Bei Fragen zu diesen AGB oder zum Abschluss eines Reisevertrages wenden Sie sich bitte an:
Alpenwege GmbH
Maximilianstraße 47
80538 München
Deutschland
Telefon: +49 89 4521 8830
E-Mail: [email protected]
Webseite: alpenwege.de
Diese AGB wurden zuletzt am 4. Juni 2026 aktualisiert. Alpenwege behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die jeweils aktuelle Version ist auf der Webseite unter alpenwege.de/terms-and-conditions.html verfügbar. Für Verträge, die vor einer Änderung der AGB geschlossen wurden, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
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